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Bürgerinformationssystem

Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehrgerätehaus" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2021/104/0162-01 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehrgerätehaus"

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/104/0162
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau Grätsch vom Planungsbüro GRZwo. Frau G. berichtet ausführlich über den aktuellen Verfahrensstand und die im Zusammenwirken mit dem Fachausschuss erarbeiteten und gewünschten Änderungen / Erweiterungen.

 

Sachlage:

Zur 8. Änderung des FNP (und parallel zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.10) ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgehrt worden. Schallgutachten und Konzept zur Oberflächenentwässerung wurden erarbeitet. Um Flächen für die Oberflächenentwässerung zu sichern, ist die Erweiterung des Geltungsbereichs erforderlich.

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann der Gemeindevertretung empfohlen werden mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) zu geben.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:                            - siehe Anlage 1
  2. Der Entwurf der 8. Änderung des FlächennutzungsplanesFeuerwehrgerätehaus einschlilich Begründung und Umweltbericht,

werden in der vorliegenden Form gebilligt.

oder

werden mit folgenden Änderungen/Ergänzungen gebilligt:

 

Die Anlage wird auf Seite 28 (Kasten oben) wie folgt geändert: Ökokonto 67.20.34-52 und in dieser letzten geänderten Fassung beschlossen.

 

Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

  1. Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: .........................

Davon anwesend:

Ja-Stimmen: ........... Nein-Stimmen: .............. Enthaltungen: .............

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO ........

....... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

oder:

...... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ............................................................................. .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen   einstimmig