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Auszug - B-Plan Nr. 15 "Melsdorf Ost" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau Grätsch vom Planungsbüro GRZwo. Frau G. berichtet ausführlich über den aktuellen Verfahrensstand und die im Zusammenwirken mit dem Fachausschuss erarbeiteten und gewünschten Änderungen / Erweiterungen.
Sachlage:
Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Melsdorf. Nachdem das Schallgutachten sowie das Konzept zur Oberflächenentwässerung vorlagen, konnte der Entwurf für den Bebauungsplan erarbeitet werden.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeinde den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Vorlage wird dahingehend ergänzt, dass der mit dieser Bezugsvorlage eingestellte Entwurf Grundlage für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Melsdorf-Ost“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ..........
Davon anwesend: ..........
Ja-Stimmen: ........... Nein-Stimmen: ........... Enthaltungen: ..........
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO .....
..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen
oder:
... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
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Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen einstimmig