Bürgerinformationssystem
Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Clausen berichtet Herr Carstensen über mögliche Konsequenzen aus den geänderten Bestimmungen zur Umsatzsteuer ab 01.01.2023. Das Amt erhebe die Fälle, die dafür in Frage kommen. Geplant sei eine genaue Analyse im ersten Quartal 2022, um zu schauen, wo nachgesteuert werden müsse, um eine höhere Belastung der Gemeinden zu vermeiden. Dies könne zum Beispiel die Besteuerung von Konzessionsabgaben oder auch Dienstleistungen gemeindlicher Einrichtungen (Bauhof, VHS, OGS, Schülerbeförderung) betreffen. Seiner Einschätzung nach werde sich der Verwaltungsaufwand erhöhen, jedoch werden sich die Lasten im Wesentlichen abwenden lassen.