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Auszug - Gemeinde Westensee, B-Plan Nr. 17 für den Bereich westlich der Randbebauung der Straße Sandkamp, Planungsabstimmung  

Sitzung des Umwelt-und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 6
Gremium: Umwelt-und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerhauses Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
 
Wortprotokoll

Frau Marenke von der B2K und dn Ingenieure GmbH stellt den aktuellen Stand vor:

 

Zum verfahrenstechnischen Ablauf, vereinfachte Darstellung:

Nach der Willensbekundung der Gemeinde befindet sich das Projekt aktuell in der Vorentwurfsphase.

Das Ingenieursbüro nimmt die Vorgaben der Gemeinde für einen B-Plan auf und erstellt eine Beschlussvorlage. Stimmt die Gemeinde der Beschlussvorlage zu, beginnen die detaillierten Planungen inklusive Abstimmung mit den Behörden und der Möglichkeit für die Öffentlichkeit Stellung zu nehmen.

Die Kosten für alle Planungs- und Abstimmungsplanung trägt der Investor.

 

Frau Marenke stellt den aktuellen Entwurf (21-08-19-fm-B-Plan 17 Sandkamp) vor, der sich an der Gestaltungssatzung der Gemeinde orientiert. Sie nennt Wünsche des Investors und erklärt die Punkte, die durch die Gemeinde entschieden werden müssen.

Alle Punkte werden durchgegangen. Im Protokoll werden nur die Punkte erklärt, die diskutiert wurden bzw. bei den es eine Veränderung zum Entwurf gab.

 

Wunsch des Investors:

Anpassung der Traufhöhe, um im bewegen Gelände dennoch zwei Vollgeschoße zu ermöglichen.

Entscheidung: Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen der Planung mit veränderten Traufhöhe einstimmig zu.

 

Eintragung als Allgemeines Wohngebiet oder reines Wohngebiet?

In einem allgemeinen Wohngebiet können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten zugelassen oder ausgeschlossen werden. Ein reines Wohngebiet dient nur dem Wohnen.

 

Diskussion: Eine gewerbliche Nutzung könnte mehr Publikumsverkehr in die Straße bringen und zusätzliche Parkplätze erfordern.

 

Frau Marenke weist darauf hin,

  • dass die Gemeinde die Anzahl der Parkplätze vorgeben kann.
  • dass in den Festlegungen zu einem Allgemeinen Wohngebiet verschiedene Ausschlüsse vorgenommen werden können. Es ist jedoch zu prüfen, ob durch die gewählten Ausschlüsse ein reines Wohngebiet vorgegeben wird. Dann müsste es auch als solches deklariert werden.

Entscheidung: Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet geplant werden soll, in dem Ferienwohnungen zulässig sind.

 

Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit.

  • Vorschlag 2 pro Wohneinheit
  • Besucher können auf der Auffahrt parken, da die Auffahrten mindestens 5 Meter ins Grundstück hineinführen.

Entscheidung: Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass das Baugebiet mit 2 Stellplätzen pro Wohneinheit geplant werden soll.

 

Begrünung

Auf dem gesamten Grundstück dürfen keine Schottergärten angelegt werden.

Der Grünstreifen am Ende der Straße/ seitlich der Grundstücke verbleibt im Besitz des jetzigen Eigentümers und soll von ihm mit heimischen Sträuchern sowie vier Überhälter-Bäumen bepflanzt werden.

Vorgaben zur minimalen Pflegehöhe können als Vorgabe verstanden werden, diese Höhe jeweils einzuhalten.

Entscheidung: Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass das Baugebiet ohne Vorgaben zu Pflegehöhe geplant werden sollen. Stattdessen darf der Grünstreifen ähnliche einem Knick regelmäßig auf den Stock gesetzt werden.

 

Zusagen des Investors: Alle als erhaltenswert genannten Bestandsbäume werden während der Bauphase besonders geschützt. Im Entwurf sind zudem Abstände von mindestens 3 Metern zu diesen Bäumen eingeplant.

 

Baufenster

Der Entwurf lässt die Möglichkeit offen, dass wenn zwei Grundstücke zusammengelegt werden, ein sehr großes Haus für wenige Menschen gebaut werden kann. Dies kann verhindert werden, in dem das Baugebiet mit vier separaten Baufenstern ausgewiesen wird.

Entscheidung: Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass das Baugebiet mit vier separaten Baufenster geplant werden soll.

 

Bodenversiegelung

  • Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bisher in der Gemeinde Westensee für alle Baugebiete eine Bodenversiegelungsrate von 0,25 der Gesamtgrundstücksfläche gelten
  • Der Entwurf sieht eine Rate von 0,3 vor.
  • Bei einer Grundstücksgröße von 675-750 Quadratmetern bedeutet dies die Möglichkeit pro Grundstück ca. 200 bis 225 statt ca. 170 bis 187 Quadratmetern zu durch Haupt- und Nebengebäude zu versiegeln. Zusätzlich kann dieser Wert baurechtlich durch Terrassen und Auffahrten bis zu einer Rate von 0,45 überschritten werden. (ca. 300 bis 337 Quadratmeter)
  • Es wird diskutiert, dass die höhere Rate nötig sei, um bei dem vorliegenden Gefälle adäquat bauen und die Auffahrten entsprechend den Vorgaben anlegen zu können.

Entscheidung: Das Baugebiet soll mit einer Bodenversiegelungsrate von 0,3 geplant werden. Vier Stimmen dafür, 1 Enthaltung.

 

Beschleunigtes Planungsverfahren:

  • Es kann ein reguläres Planungsverfahren nach §13 a mit allen oben benannten Genehmigungs- und Beteiligungsstufen gemacht werden. Alternativ - mit dem Wunsch schnell Wohnraum zu schaffen – hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, ein beschleunigtes Verfahren nach §13 b zu wählen.
  • Frau Marenke erklärt, dass bei einem Verfahren nach §13b sowohl die Umweltprüfung als auch der Umweltbericht entfallen kann. Dennoch müssen die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde erfüllt werden und das Ingenieurbüro werde auch eigene Umweltuntersuchungen durchführen und dabei Hinweise der Gemeinde auf besonders schützenswerte Arten bspw. Fledermäuse berücksichtigen.
    • Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Auswirkungen auf die Umwelt trotzdem abzuarbeiten sind, damit der B-Plan rechtssicher ausgearbeitet ist.
  • Mit dem beschleunigten Verfahren entfällt zudem die Notwendigkeit Ausgleichsflächen auszuweisen und der Beteiligungsprozess für Behörden und Öffentlichkeit wird beschleunigt durchgeführt.

Entscheidung: Das Baugebiet soll nach dem beschleunigten Verfahren nach § 13 b geplant werden. Vier Stimmen dafür, 1 Enthaltung.

 

Herr Bötel stellt die Vorschläge für die Straßen sowie die (Ab-) Wasserversorgung vor.

  • Straße soll wie im Bestand auf 4 Meter Breite mit Sichtplaster in der Farbe des Bestandes fortgeführt werden. Ausnahme: 3 Meter bei bestehendem Baum, damit die Wurzeln außerhalb der Straße verbleiben.
  • Aufstellen eines Wasserwerkes, das ungefähr halb so groß ist wie eine Garage, mit eigenem Brunnen. Regenwasser soll versickern. Abwasser an die bestehenden Abwasserleitungen anschließen.
  • Versickerung entlang der Straße als Flächen oder Muldenversickerung sowie die letzten 35 Meter der Straße an die bestehende Straßenentwässerung anschließen
  • Am Ende der Straße ist ein T-Stück geplant, damit auch dreiachsige LKW bspw. Müllentsorgung problemlos werden können.
    • Die AWR hat jedoch erklärt, die Straße nur bis zum Baum im bestehenden Teil der Straße fahren zu dürfen und fordert den Bau eines Sammelplatzes vor dem Baum, auf den die Anwohner:innen ihre Mülltonnen zu den Abholterminen stellen können.
    • Anwesende Einwohner:innen erklären, dass die AWR-Fahrzeuge aktuell den Baum passieren.
    • Der Investor und Herr Bötel erklären, den Sammelplatz zu bauen, jedoch auch noch einmal das Gespräch mit der AWR zu suchen.
  • Mit Blick auf die Parkplatzsituation wünscht die Gemeinde eine Straßenbreite von 4,5 Metern im neuen Teil der Straße.

Entscheidung: Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, dass der zum Baugebiet gehörige neue Straßenabschnitt mit einer Straßenbreite von 4,5 Metern und einer Versickerung über Rigolen in der Straßenmitte geplant werden soll.

 

 

Auf Basis der heutigen Planungsabstimmung soll möglichst bis Anfang Dezember 2021 eine Beschlussvorlage erstellt und in einer weiteren gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Fremdenverkehrsausschusses mit dem Bauausschuss zur Empfehlung an die Gemeindevertretung besprochen werden.