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Auszug - Erläuterung Außenbereichssatzung (Herr Groth) und Darstellung des Standes weiterer Planungsvorhaben der Gemeinde durch Herrn Groth
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Wortprotokoll |
Herr Groth erläutert anhand der beiliegenden Anlage 1 den planerischen Umgang mit dem Ortsteil Jägerslust als Splittersiedlung im Außenbereich auf der Grundlage des § 35 des Baugesetzbuches. Er weist explizit darauf hin, dass eine Planung in Form einer Außenbereichssatzung grundsätzlich keine Erweiterung der Splittersiedlung beinhalten darf, sondern nur eine Verfestigung in den eng begrenzten bestehenden Strukturen (Baulücken). Anders als ein B-Plan schafft eine Außenbereichssatzung kein Baurecht. Andererseits gibt es in Jägerslust Gebäude mit Baugenehmigung und Gebäude ohne Baugenehmigung, die nur geduldet sind und z.B. im Falle eines Feuers nicht wieder aufgebaut werden dürften. U.a. um gleiche Rechte für alle zu schaffen, empfiehlt Herr Groth den Erlass einer Außenbereichssatzung mit genauen Festlegungen, z.B. der Baufenster.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Amtsvorsteher zu beauftragen, das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, mit der Ausarbeitung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Jägerslust zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig