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Bürgerinformationssystem

Auszug - Gebührenanpassung Kita  

Sitzung des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Felde
TOP: Ö 6
Gremium: Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
 
Wortprotokoll

Die Behandlung des TOPs beginnt mit dem Vortrag von Herrn Carstensen (Folien im Anlage 1 zum Protokoll) und der anschließenden ausführlichen Beantwortung der vorliegenden Fragen zur Kalkulation seinerseits.

 

Herr Sebelin schlägt vor, macht eine Reihe von Beschlussvorschlägen zum Entwurf der KiTa-Gebührenkalkulation zu Diskutieren und zu beschließen, um offene Punkte im Entwurf zu klären und an Punkten mit Ermessensspielraum für die Gemeindevertretung (GV) entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die einzelnen Beschlussvorschläge werden im Folgenden diskutiert und abgestimmt.

 

 

  1. Die Die GV möge beschließen, die bisherige Beteiligung der Eltern in einem Umfang von 32 % der Gesamtkosten vorerst beizubehalten.

    In kurzer Diskussion wird darauf hingewiesen, dass ein Drittel der Kosten als Elternbeitrag vom Landungsrechnungshof als angemessen erachtet wird. Die Beteiligung der Eltern mit einem Drittel der Kosten ist aber nicht zwingend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung mit 32 % aus einem früheren Beschluss der GV resultiert.

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

 

  1. Die GV möge beschließen,  als Berechnungsgrundlage für die Auslastung der Betreuungsstunden in allen Fällen 100 % festzulegen.
     

Nach kurzer Diskussion darüber, dass die Ermittlung der tatsächlichen Belegungszahlen aufwändig zu ermitteln und schnell veraltet ist, eine Belegung mit maximal 100% in der Kalkulation unfair den Eltern gegenüber sein könnte und eine grundsätzliche Annahme von 100% die Gemeinde bei derzeitiger Belegung nur ca. eintausend Euro mehr kostet wird folgendermaßen abgestimmt.

 

Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

 

  1. Die GV möge beschließen, in Anbetracht der Höhe der nach Rechtsprechung und der tatsächlich erzielbaren Werte die kalkulatorischen Zinsen von 3 auf 5 % zu erhöhen.

    Wesentliche Punkte der Diskussion sind die Notwendigkeit der Anhebung der kalkulatorischen Zinsen zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Verpflichtung der Doppik, angemessene kalkulatorische Zinsen anzusetzen. Vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen von Herrn Carstensen ergeht folgende Abstimmung:

    Dafür: 4, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

 

 

  1. Die GV möge beschließen, dass die Grundlage für die Berechnung der Personalkosten die Hochrechnung des Amtes anhand des Stellenplanes des jeweiligen Jahres ist.

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
     

 

  1. Die GV möge beschließen, dass die Grundlage für die anzusetzenden Sachkosten die Ist-Ausgaben des Vorjahres unter Berücksichtigung absehbarer Änderungen unter Hinweis auf Änderungsgründe im laufenden Jahr sind.

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
     

 

  1. Die GV möge beschließen, dass eine Anpassung der jetzigen Gebühren auf der Grundlage der Berechnung unter Berücksichtigung der heute empfohlenen Änderungen zum 1.1.2019 erfolgt.

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
     

 

  1. Die GV möge beschließen, dass eine Neuberechnung künftig nach Vorliegen der genauen Sachkostenzahlen (ab etwa April des Jahres) erfolgt und diese der Festsetzung der neuen Gebühren zum 1.8. des Jahres dient.

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
     

 

  1. Die GV möge beschließe, im letzten Quartal des Jahres die der Berechnung zugrunde liegenden Kosten im Vergleich zu den Ist-Zahlen des laufenden Jahres mit der Folge einer evtl. Anpassung der Gebühren zum 1.1. des Folgejahres überprüfen zu lassen.

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
     

 

  1. Die GV möge beschließen, die spitz berechneten Gebühren auf volle € auf- oder abzurunden (ab 50 ct, unter 50 ct).

    Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

 

In der Sitzung vom 30.08.2018 wurde der GV empfohlen, eine Ausweitung der Krippenregelbetreuungszeit bis 14:00 Uhr als Angleichung an den Elementarbereich zu beschließen (Siehe Protokoll der Sitzung des BSKA vom 30.08.2018, TOP 6).

 

Der Entwurf der Gebührenkalkulation wird der GV nach Einarbeitung der obigen Beschlussempfehlungen zum Beschluss empfohlen. Die Gebührenkalkulation mit eingearbeiteten Beschlüssen 1-9 liegt diesem Protokoll als Anlage 2 bei.