Bürgerinformationssystem
Auszug - Stellungnahme zum 2. Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne, Gebiet Quarnbek
|
Wortprotokoll |
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Es findet eine intensive Diskussion darüber statt, ob, wie von der Amtsverwaltung vorgeschlagen keine Bedenken gegen den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes erhoben werden sollen, oder ob wegen der Eingriffe in das Gebiet Melsdorfer Au, die Stellungnahme aus der vorherigen Beteiligungsrunde erneuert werden soll.
Die Bürgermeisterin regt an, die Anregung eines Bürgers aus der Einwohnerfragestunde aufzugreifen und die Verwaltung zu bitten dies zu prüfen.
Beschluss:
Der Planungs- Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Melsdorf erhebt Bedenken gegen die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II Sachthema Windenergie. Bei der Ausweisung des Vorranggebietes Quarnbek wurden die raumwirksamen Belange nicht ausreichend abgewogen. Die Melsdorfer Au ist Teil eines Gebiets mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Dies wird im Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum II erneut klar gestellt. Die vorgesehene Ausweisung des Vorranggebietes für die Windenergienutzung steht in Widerspruch zu der Ausweisung als Biotopverbunddachse. Die Belange von Natur- und Landschaft wurden bei der Abwägung nicht ausreichend gewürdigt. Ansonsten wären bei der Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergienutzung ausreichende Pufferabstände zur Melsdorfer Au berücksichtigt worden. Die Gemeinde ist deshalb der Auffassung, dass die Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergienutzung fehlerhaft ist und so nicht umgesetzt werden kann. Sie verweist diesbezüglich auch auf ihre Stellungnahme zur Ausweisung des Vorranggebietes RD055 aus dem Jahr 2017, die bezüglich der Biotopverbundachse Melsdorfer Au vollumfänglich aufrecht erhalten wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bittet die Amtsverwaltung zu prüfen, ob eine Entschädigung der Gemeinde durch den eventuell zukünftigen Investor von Windkraftanlagen in dem neuen Vorranggebiet Quarnbek, wie im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Mai 2016 möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig