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Auszug - Änderungen des Kindertagesförderungsgesetz
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Wortprotokoll |
Durch die Änderung geht der Betrag der Deckelung runter, die Gemeinde bekommt weniger
Elternbeiträge, die Auswirkungen können noch nicht konkret benannt werden. Gleichzeitig
erfolgt eine Absenkung des Wohngemeindeanteils für den Zeitraum ab 2022 von 39,01 %
auf 37,65% des Pauschalsatzes.