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Auszug - Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II Beteiligungsverfahren gem. § 6 Landesnaturschutzgesetz
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Wortprotokoll |
Hr. Seimetz fragt nach, ob z.B. unter Punkt 3 des vorliegenden Entwurfs Kanuanleger abbildbar sind. Hierauf schätzt Herr Jöhnk ein, dass solche Projekte mit den Formulierungen des vorligenden Entwurfs vereinbar sind (vorbehaltlich negativer Bescheide anderer Regelungen, z.B. Bedenken seitens der Naturschutzbehörden).
Beschluss: Gegen den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes werden keine Bedenken erhoben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür.