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Bürgerinformationssystem

Auszug - Beteiligung der Gemeinde als Teil der Gebiets-und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung 2023 bis 2029  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2022/001/0106 Beteiligung der Gemeinde als Teil der Gebiets-und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung 2023 bis 2029
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Erläuterung durch die Vorsitzende wird folgender Beschluss gefasst.


Beschluss:

Die Gemeinde ist Mitglied im Verein AktivRegion Mittelholstein e.V.. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Teil der Gebiets- und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2029) wird. Sie wird an der Erstellung und Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) aktiv mitwirken.

 

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023 2029

a)      r das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe

aa) Regionalmanagement

bb) Sensibilisierungskosten

cc) sonstige Kosten der LAG (Verwaltungskosten)

dd) Regionen-Netzwerk auf Landesebene

b)      zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft erforderlich.

An der Mittelbereitstellung beteiligt sich die Gemeinde mit dem erforderlichen jährlichen Umlagebetrag, der nach bisherigen Berechnungen 1 Euro/Einwohner und Jahr beträgt.

Die Mittel sind im jährlich zu beschließenden Haushalt der Gemeinde auszuweisen. Im Rahmen der o.a. Mitgliedschaft erstattet die Gemeinde auf Anforderung des Amtes Achterwehr diesem die anteiligen Kofinanzierungsmittel und erklärt sich bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Finanzierung bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja Stimmen  10
Nein Stimmen    0
Enthaltungen    0