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Auszug - Verschiedenes
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Wortprotokoll |
Frau Kahlau nimmt Bezug auf eine Tagesordnungspunkt der letzten Amtsausschusssitzung und weist auf zu erwartende Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine hin.
Herr Carstensen erläutert. Wenn die Mehrkosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine nicht durch zusätzliche Leistungen des Bundes oder des Landes gedeckt werden, muss die Gemeinde unter Umständen die Hebesätze für die Grundsteuer erhöhen, weil weder das Amt noch die Gemeinde eine kurzfristige Möglichkeit der Deckung der zu erwartenden Ausgaben haben.
Herr Carstensen weist darauf hin, dass die Gemeinden ihre Grundsteuer nur bis zum 30. Juni anheben dürfen. Es steht gegenwärtig noch nicht fest, ob die zusätzlichen Kosten durch Zahlungen des Bundes oder des Landes (rechtzeitig) gedeckt werden. Wenn eine Zahlung durch Bund oder Land erfolgen, kann auf eine Erhöhung der Grundsteuer verzichtet werden.