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Auszug - Verbundstelle der Versorgungsnetze zwischen den WW Felde und WW Bredenbek - Anpassungen in der Trägerschaft  

Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Vor der Sitzung findet ab 15.30 Uhr eine Besichtigung des Wasserwerks Felde, Hasselrader Weg 21 statt.
2021/000/0176-01 Verbundstelle der Versorgungsnetze zwischen den WW Felde und WW Bredenbek - Anpassungen in der Trägerschaft
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/000/0176
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Carstensen erklärt kurz die wie in der Beschlussvorlage erläutert- umzusetzende Änderung bzgl. der Trägerschaft auf die Gemeinde Bredenbek. Frau Gellert Finanzausschussvorsitzende der Gemeinde Bredenbek- erläutert dazu die in der Gemeinde Bredenbek bestehenden Fragen zur 50:50 Regelung. Dazu teilt Herr Carstensen mit, dass unter Berücksichtigung der zu erwartenden Förderung lediglich eine geringfügige Belastung in EURO/CENT r die Wassergebühren zu erwarten sei, der Aufwand für eine jährliche Überarbeitung im Verltnis sehr hoch re und daher aus Verwaltungssicht die bisher beschlossene Regelung beibehalten werden sollte. Frau Gellert wird diese Gesichtspunkte bei der nächsten Sitzung in Bredenbek vortragen.


Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass in Änderung der Beschlussfassung in der Sitzung vom 08.12.2021 zu Top 9 die Maßnahmen von der Gemeinde Bredenbek als Trägerin des Wasserwerks Bredenbek durchgeführt werden soll und sich das Amt im Rahmen einer Bezuschussung in Höhe von 50 % an den Kosten beteiligt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig dafür