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Auszug - Beauftragung eines Energieberaters zur Konzeptionierung der neuen Wärmeversorgung von Kita und alter Grundschule  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2022/001/0114 Beauftragung eines Energieberaters zur Konzeptionierung der neuen Wärmeversorgung von Kita und alter Grundschule
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende und GV Simon erläutern die problematische Situation in der KiTa. GV Simon merkt an, dass selbst bei kurzfristiger Beauftragung einer neuen Heizung, die Maßnahme bis zur nächsten Heizperiode nicht umgesetzt werden könne, da zurzeit weder genügend Fachpersonal noch Ware am Markt zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeindevertretung ist sich nach einer kurzen Aussprache einig, dass eine externe Beratung sinnvoll und hilfreich sein wird, da der Gebäudekomplex eine besondere Herausforderung ist und zugleich auch noch eine schwierige Lüftungssituation bestehe. Hinsichtlich der Lüftungssituation besteht die Hoffnung, dass durch die Beratung eine vorzeitige Lösung gefunden werden könne.

 

GV Simon betont, dass die Beratungskosten bis zu 90% gefördert werden unabhängig davon, ob der Beratung am Ende gefolgt wird.

 

Im Anschluss ergeht folgende Beschlussfassung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, das vorliegende Angebot der Energieberatung Asbahr vom 14.03.2022 anzunehmen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Energieberatung Asbahr zu beauftragen. Darüber hinaus wird die Bürgermeisterin erchtig, entsprechende Fördermittel für diese Maßnahme zu beantragen, sowie nach erfolgter Angebotseinholung und -auswertung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Die Mittel sind in den Nachtragshaushalt einzustellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja Stimmen  10
Nein Stimmen    0
Enthaltungen    0