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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2019  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindebüro Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2018/104/0022 Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2019
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Frau Schwien erläutert anhand der vorgelegten Unterlagen, welche Haushaltsansätze gegenüber den bisherigen Veranschlagungen wesentlich verändert wurden.

 

Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder wird gewünscht bei dem Posten Grundstücksunterhaltung statt der bisher vorgesehenen 26.000 EUR einen Betrag von 50.000 EUR aufzunehmen. Dieses sei aufgrund der Heizungssanierung in der Regenbogenschule erforderlich.

 

Hinsichtlich des Zuschusses für den Sportverein erläutert Herr Osbahr den Antrag und die Erforderlichkeit, die Beleuchtung inkl. Masten auf dem unteren Sportplatz zu erneuern. In der letzten Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport und Sozialausschusses wurde der Antrag unterstützt. Der Finanzausschuss befürwortet ebenfalls die notwendigen Mittel im Haushalt 2019 vorzusehen.

 

Herr Reimer fragt, inwieweit die Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus vorgesehen sind.

Herr Carstensen beantwortet dahingehend, dass die Veranschlagung bereits 2018 erfolgte und jetzt für 2019 wiederum in der Planung berücksichtigt sei.

 

Frau Schwien erläutert, es sei ein neues Produkt „Bauhof“ gebildet worden. Verschiedene Positionen, die bisher unter dem Produkt „Gemeindestraßen“ veranschlagt wurden, sind jetzt in diesem Produktbereich ausgewiesen.

 

Alle anderen veränderten Positionen wurden aufgrund der Erfahrungen aus den Geschäftsabläufen vorgenommen. Die neu eingestellten Positionen wurden auf Beschluss der anderen Ausschüsse vorgenommen.

 

Hinsichtlich der Steuern erläutert Herr Carstensen, dass die Hebesätze für die Grundsteuern unterhalb des Nivellierungssatzes des Landes liegen. Hieraus folgt, dass Melsdorf sich bei den Umlageverteilungen des Landes fiktiv höhere Einnahmen als die tatsächlich veranlagten Beträge anrechnen lassen muss. Er fragt, ob eine Anpassung der Hebesätze gewünscht wird. Dieses wird aus dem Kreis der Ausschussmitglieder verneint.

 

 

Beschluss:

„Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan unter Berücksichtigung der abgestimmten Änderungen, insb. Heizungsanlage der Schule und Zuschuss zu Flutlichtmasten des Sportvereins, zuzustimmen.“

 

 

Einstimmig angenommen