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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Quarnbek über die Benutzung der Kindertagesstätte Strohbrück (Benutzungssatzung) vom 13.07.2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt entsprechend den vorliegenden Vorlagen/ Anlagen 2022/130/0189: anliegende Nachtragssatzung stellt sicher, dass Anpassungen der Gebührensätze ohne die jeweilige Neugestaltung der Gebührensatzung für die KiTa entsprechend der Vorgaben des KiTaG vorgenommen werden können.
Nachfolgender Beschluss:
Der Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Quarnbek empfiehlt der Gemeindevertretung der 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 zuzustimmen.
Einstimmiger Beschluss per Handzeichen.