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Auszug - Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 "Möhlenbarg/Köhlerbarg" Aufstellungsbeschluss der Aufhebungssatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 20
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sportheim Fortuna Stampe
Ort: Mönkbergseck 25A, 24107 Quarnbek
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Beginn der öffentl. Sitzung ca. 20 Uhr!
2022/130/0184 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 "Möhlenbarg/Köhlerbarg"
Aufstellungsbeschluss der Aufhebungssatzung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Tschach erläutert kurz den Sachverhalt und erklärt, wie die Situation entstanden sei. Er berichtet, dass ursprünglich ein Entwurf für eine Änderungssatzung in diesem Bereich beschlossen wurde. Dieser wurde zuständigkeitshalber (Genehmigung) an den Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet. Hierbei wurde durch diesen festgestellt, dass bei der Aufstellung des B-Planes bereits Fehler begangen wurden. Der zu dieser Zeit amtierende Bürgermeister hatte u.a. eine Unterschrift zu früh geleistet.

Eine Heilung der damals getätigten Fehler wäre möglich gewesen. Da jedoch zusätzlich festgestellt wurde, dass bei zehn von fünfzehn betreffenden Grundstücken (inkl. Bebauungen) keine Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften vorhanden ist, sei der Gemeinde die zu beschließende Aufhebungssatzung empfohlen worden.

 

Herr Dr. Tschach verliest den Beschlussvorschlag, danach ergeht der Beschluss.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.

r das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 "Möhlenbarg/Köhlerbarg" wird die Aufstellung  einer Aufhebungssatzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt.

 

2.

Da die Erschließung und Bebauung des genannten Gebiets abgeschlossen ist, eine ordnende Funktion des Bebauungsplan aufgrund der Vielzahl von Abweichungen nicht mehr gegeben ist und sich eine künftige Bebauung nach den Bestimmungen des § 34 BauGB richten soll, ist Planungsziel, den Bebauungsplan aufzuheben.

 

3.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

- Öffentliche Anhörung -

 

4.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.

 

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  9
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0