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Auszug - Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 "Möhlenbarg/Köhlerbarg" Aufstellungsbeschluss der Aufhebungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Tschach erläutert kurz den Sachverhalt und erklärt, wie die Situation entstanden sei. Er berichtet, dass ursprünglich ein Entwurf für eine Änderungssatzung in diesem Bereich beschlossen wurde. Dieser wurde zuständigkeitshalber (Genehmigung) an den Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet. Hierbei wurde durch diesen festgestellt, dass bei der Aufstellung des B-Planes bereits Fehler begangen wurden. Der zu dieser Zeit amtierende Bürgermeister hatte u.a. eine Unterschrift zu früh geleistet.
Eine Heilung der damals getätigten Fehler wäre möglich gewesen. Da jedoch zusätzlich festgestellt wurde, dass bei zehn von fünfzehn betreffenden Grundstücken (inkl. Bebauungen) keine Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften vorhanden ist, sei der Gemeinde die zu beschließende Aufhebungssatzung empfohlen worden.
Herr Dr. Tschach verliest den Beschlussvorschlag, danach ergeht der Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.
Für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 "Möhlenbarg/Köhlerbarg" wird die Aufstellung einer Aufhebungssatzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt.
2.
Da die Erschließung und Bebauung des genannten Gebiets abgeschlossen ist, eine ordnende Funktion des Bebauungsplan aufgrund der Vielzahl von Abweichungen nicht mehr gegeben ist und sich eine künftige Bebauung nach den Bestimmungen des § 34 BauGB richten soll, ist Planungsziel, den Bebauungsplan aufzuheben.
3.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
- Öffentliche Anhörung -
4.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0