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Auszug - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Melsdorf", hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:34 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2021/104/0181-01 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Melsdorf", hier: Aufstellungsbeschluss

   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/104/0181
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt erklären sich Frau Szodruch, Herr Baasch und Herr Damlos für befangen und verlassen den Sitzungssaal.

 

Gemeindevertreter Berke übernimmt den Vorsitz.

 

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/104/0181-01  verwiesen. Herr Berke fasst den Inhalt kurz zusammen. Er weist darauf hin, dass die Änderung sich lediglich auf die Bezeichnung der Ordnungsnummer bezieht.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Melsdorf beschließt:

 

  1. Die Gemeinde Melsdorf beschließt  die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Solarpark Melsdorf“, gelegen südwestlich der Ortslage im Winkel zwischen der Bahnlinie Rendsburg-Kiel und der Autobahn A 210 und östlich der Straße „Fegefeuer

Planungsziel ist es, für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Lage und Umfang des Plangebietes sind aus nachstehender Übersichtskarte ersichtlich.

 

 

  1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Alle mit der Planung zusammenhängenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:    13

davon anwesend: 8

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0

Bemerkung:  

Aufgrund des § 22 GO waren folgende

Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung 
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung 
anwesend: Frau Szodruch, Herr Baasch, Herr Damlos


 

Die befangene Gemeindevertreterin und befangenen Gemeindevertreter nehmen wieder an der Sitzung teil. Frau Szodruch übernimmt wieder den Vorsitz.