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Auszug - Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II Sachthema "Windenergie"  

Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bredenbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Landhaus Bredenbek
Ort: Kieler Straße 18, 24796 Bredenbek
Zusatz: Die GV und die Ausschüsse treffen sich um 18 Uhr zum gemeinsamen Essen.
2018/028/0016 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II Sachthema "Windenergie"
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 Zum Abwägungsbereich PR2_RDE-060

 

Diese Vorrangfläche ist weitgehend identisch mit der von der Gemeinde über eine Bauleitplanung für einen Windpark vorgesehenen Fläche, so dass hier keine Bedenken erhoben werden.

 

Zum Abwägungsbereich PR2_RDE-061

 

Der Zuschnitt der das Bredenbeker Gemeindegebiet berührenden östlichen Teilflächen, die sich nördlich und südlich der Hochspannungsleitung befinden, sollte hinsichtlich der Abstandsflächen zu den Siedlungsbereichen überprüft werden. Die Gemeinde Bredenbek geht beim Ortsteil Kronsburg-Glinde von einer Ortsteilsqualität im Sinne von § 34 BauGB aus, so dass beide Teilbereiche die Abstände nicht einhalten würden. Der südliche Teilbereich scheint ebenfalls zu nah an die Hofstelle am Hassmoorer Weg herangeplant zu sein. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der ohnehin auf dem Gemeindegebiet Bredenbek kaum erreichten Mindestgröße zu überprüfen.

 

Im Übrigen bestehen grundsätzlich erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung von Vorrangflächen durch räumlich voneinander getrennte Teilbereiche, die lediglich in Summe und gemeindeübergreifend gerade die grundsätzlich landesseitig vorgegebenen  Mindestgröße erreichen.

 

Beide Teilbereiche weisen eine reich gegliederte Knicklandschaft  mit Einzelgehölzen und Teichbiotopen auf, von denen das nördlich der Hochspannungsleitung gelegene Biotop nach dem Landschaftsplan der Gemeinde Bredenbek besonders wertvoll ist.

 

 

Es bestehen zudem Konflikte mit dem LSG 58-RD-22 Hügelgräber, so dass die Ausweisung von Vorranggebieten an dieser Stelle kritisch gesehen wird.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür