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Auszug - Bebauungsplan Nr. 17, "Sandkamp" -Änderung des Aufstellungsbeschlusses-   

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:06 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
2022/171/0099
Bebauungsplan Nr. 17, "Sandkamp"
-Änderung des Aufstellungsbeschlusses-
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr von Bülow betritt um 21.24 Uhr wieder den Sitzungsraum und wird über den Beschluss zu TOP 10 in Kenntnis gesetzt.

 

Anschließend wird durch den Vorsitzenden und Herrn Thormählen erläutert, dass die nachstehend zu beschließende Änderungen keine Zeitverzögerung verursachen und der Rechtssicherheit dienen.


Beschluss:

Der am 17.12.2020 beschlossene Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:

 

1.

r das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der  vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt),  wird der Bauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von 

Verkehrsflächen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro B2K, Kiel  beauftragt.

 

3.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13/13a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da durch den Plan eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

 

Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit  über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  11
Nein Stimmen    0
Enthaltungen    0