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Auszug - Bebauungsplan Nr. 17, "Sandkamp" -Änderung des Aufstellungsbeschlusses-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr von Bülow betritt um 21.24 Uhr wieder den Sitzungsraum und wird über den Beschluss zu TOP 10 in Kenntnis gesetzt.
Anschließend wird durch den Vorsitzenden und Herrn Thormählen erläutert, dass die nachstehend zu beschließende Änderungen keine Zeitverzögerung verursachen und der Rechtssicherheit dienen.
Beschluss:
Der am 17.12.2020 beschlossene Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:
1.
Für das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt), wird der Bauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.
Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von
Verkehrsflächen.
Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
2.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro B2K, Kiel beauftragt.
3.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) im beschleunigten Verfahren nach den §§ 13/13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, da durch den Plan eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 11
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0