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Auszug - Grundsatzbeschluss über Flächenumfang für regenerative Energien
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt/die Gemeindevertretung beschließt:
Für die Erzeugung regenerativer Energien z.B. durch Flächensolarparks begrenzt die
Gemeinde die Flächen auf max. 2 % des Gemeindegebiets. Flächensolarparks
werden zudem auf die Bereiche begrenzt, die nicht dem Naturschutz- oder dem
Landschaftsschutz unterliegen. Darüberhinausgehende Wünsche nach einer Bauleitplanung
zur Ermöglichung von Solarparks können nicht berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 6
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 1