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Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters
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Wortprotokoll |
Bürgermeister Langer nimmt die Verpflichtung des Herrn Staack als nachgerückten Gemeindevertreter vor und verpflichtet diesen nach § 33 (5) GO SH durch Handschlag. Er verweist ebenso insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht.