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Auszug - Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung "Rammskrug" Abwägungsbeschluss und Beschluss über eine eingeschränkte Beteiligung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende erklärt, dass GV Hr. Freund im Bauausschuss bereits die unten aufgeführte Änderung im Bauausschuss vorgeschlagen hat und dies einstimmig beschlossen wurde.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden mit folgendem Ergebnis geprüft
-siehe Anlage -
2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rammskrug“ und die Begründung (siehe Anlage) werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
In Teil B-Text zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Ottendorf werden unter Ziffer 7.7 in Absatz 2 die Sätze 1 und 2 gestrichen
und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden/TÖBs gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt. Die Frist für diese Beteiligung wird auf 2 Wochen verkürzt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten, bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür