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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von Hallen, Scheunen, Fahrradboxen  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek
TOP: Ö 13
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bredenhuus Bredenbek
Ort: Rendsburger Straße 1a, 24796 Bredenbek
2022/028/0271-03 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von Hallen, Scheunen, Fahrradboxen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/028/0271
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss wird über den Sachverhalt aufgeklärt und es wird darüber diskutiert. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass die bestehenden Mietverträge für die Nutzung der Hallen am Gasthof zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Miete die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Verträge im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben.

 

Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Im Rahmen der nächsten Anpassung der Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen ist die Umsatzsteuer entsprechend gesondert zu berücksichtigen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  5 
Nein Stimmen  0 
Enthaltungen  0