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Auszug - 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 3. Nachtragssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 5 einstimmig
Nein Stimmen keine
Enthaltungen keine
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Frau Brandt anhand der in der Einladung beigefügten Unterlagen die veränderten Beträge zur Planung 2022 vor. Sie geht auf die betraglich wesentlichen Veränderungen ein. Insbesondere wurde bei den Einnahmen der Verkaufserlös für die Knaacksche Koppel herausgenommen, da hier noch kein Vertrag unterzeichnet ist. Bei den Ausgaben ist der Ankauf des „Böttcher Hauses“ aufgenommen worden. Weiterhin sind Ausgabeposten für den Zuschuss zum Bau eines Grandplatzes sowie Entschlammung des Regenrückhaltebeckens am Ihlberg und die Planungskosten für die Sanierung der Straße „Am Ihlberg“ aus der Planungszahlen genommen. Die Positionen werden neu im Haushaltsplan 2023 veranschlagt. In der Diskussion wird festgestellt, dass die Einnahmen aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet Rotenhof wohl auf etwa 670.000 € angewachsen sein müssen, da eine Abführung von rd. 336.200 € an die Stadt Kiel veranschlagt ist.