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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Sachstand und Auswirkungen für die Gemeinde
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Wortprotokoll |
Zu diesem Tagesordnungspunk weist die Vorlage eine künftige Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde aus.
In Abhängigkeit davon, ob privat- oder öffentlich-rechtlich gehandelt wird, ergeben sich für die Gemeinde Melsdorf derzeit die nachstehenden umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte, zu denen gesonderte Beschlussvorlagen erstellt werden:
- Konzessionsabgaben Strom, Gas und Wasser
- Einnahmen aus der Vermietung der Sportanlagen und des Bürgerhauses
- Einnahmen der VHS
- Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)
- Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.)
- Einnahmen aus Veranstaltungen (Dorffest, Feuerwehrfeste usw.)
- Einnahmen aus freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
- Einnahmen aus Werbeanzeigen
Die Vorlage wird vom Finanzausschuss zur Kenntnis genommen, ein Beschluss ist nicht vorgesehen.