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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 15
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2022/104/0223-06 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/104/0223
 
Wortprotokoll

Die Gemeinde ist für die in der Vorlage genannten Aktivitäten umsatzsteuerpflichtig.

Die Gemeinde kann jedoch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen zu diesen Veranstaltungen geltend machen.

 

Für eine fristgemäße Erstellung der erforderlichen Umsatzsteuermeldungen ist es erforderlich, dass die vollständige Abrechnung einer Veranstaltung zukünftig inkl. aller Belege spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung im Amt vorliegt.

 

Im Haushalt werden im Bereich der Produkte, in denen diese Veranstaltungen verbucht werden, die jeweiligen Konten mit einer automatisierten Umsatzsteuerverbuchung versehen und die Produkte um die erforderlichen Steuerkonten erweitert.

 

 Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen, ein Beschluss ist nicht erforderlich.