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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen
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Wortprotokoll |
Die Gemeinde ist für die in der Vorlage genannten Aktivitäten umsatzsteuerpflichtig.
Die Gemeinde kann jedoch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen zu diesen Veranstaltungen geltend machen.
Für eine fristgemäße Erstellung der erforderlichen Umsatzsteuermeldungen ist es erforderlich, dass die vollständige Abrechnung einer Veranstaltung zukünftig inkl. aller Belege spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung im Amt vorliegt.
Im Haushalt werden im Bereich der Produkte, in denen diese Veranstaltungen verbucht werden, die jeweiligen Konten mit einer automatisierten Umsatzsteuerverbuchung versehen und die Produkte um die erforderlichen Steuerkonten erweitert.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen, ein Beschluss ist nicht erforderlich.