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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von Fahrradboxen, Flächenvermietung zu Werbezwecken  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
2022/050/0465-03 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von Fahrradboxen, Flächenvermietung zu Werbezwecken
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/050/0465
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.

 

Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde frühestens ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Diese sollten bei den Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen als Mehrwertsteuer glichst zeitgleich zu Eintreten der Umsatzsteuerpflicht für die Gemeinde entsprechend gesondert berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

6 Ja Stimmen 
0 Nein Stimmen 
0 Enthaltungen