Bürgerinformationssystem
Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass alle bestehenden Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Jagdpacht die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Jagdpachten im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben. Die Verwaltung wird gebeten, zur möglichen Anpassung der Jagdpachten zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses als Beratungsgrundlage eine Aufstellung zu den bestehenden Pachtverträgen zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja Stimmen
0 Nein Stimmen
0 Enthaltungen