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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einspeisevergütung aus BHKW
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass einer unmittelbaren Verbuchung der mit dem laufenden Betrieb des BHKW im Schulgebäude verbundenen Einnahmen und Ausgaben über den Schulhaushalt des Amtes Achterwehr für den Schulstandort Felde ab dem 01.01.2023 zugestimmt wird.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja Stimmen
0 Nein Stimmen
0 Enthaltungen