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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von DGH, Sportanlagen und Schulungsraum FFW Gerätehaus
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus mit Mehrzweckhalle und dazugehöriger Grundfläche sowie für den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ottendorf mit Wirkung zum 01.01.2023 in eine Benutzungs- und Gebührensatzung zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja Stimmen
-Nein Stimmen
- Enthaltungen