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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.)
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Wortprotokoll |
Die Gemeinde verkauft gelegentlich u.a. Flaggen, Dorfchroniken usw. an Dritte. Ab dem 01.01.2023 sind bei solchen Verkäufen die jeweiligen Umsatzsteueranteile gesondert auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.