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Bürgerinformationssystem

Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Ottendorf
TOP: Ö 14
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Ottendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2022/126/0117-07 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/126/0117
 
Wortprotokoll

Da die „Benutzung“ der Freiwilligen Feuerwehr öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, greift hier jedoch der § 2b USTG mit der quantitativen Wettbewerbsgrenze von 17500 €. Derzeit ist für den Bereich der Gemeinde nicht davon auszugehen, dass diese Wertgrenze für einzelne Leistungen überschritten wird, so dass diese Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr bis auf Weiteres nicht der Umsatzsteuer unterliegen.