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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Konzessionsabgaben Strom und Gas  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 22
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Westensee
Ort: Dorfstraße 1a, 24259 Westensee
2022/171/0106-01 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Konzessionsabgaben Strom und Gas
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/171/0106
 
Wortprotokoll

Die Gemeinde erhält aus sogenannten Konzessions- bzw. Wegenutzungsverträgen im Bereich der Strom und Gasversorgung von den Konzessionsnehmern (Netzbetreibern) eine sog. Konzessionsabgabe für die Nutzung der gemeindlichen Straßen für die Versorgungsleitungen. Bei den Konzessionsverträgen handelt es sich um privatrechtliche Verträge zwischen Gemeinde und Unternehmen.

 

Seitens der Finanzverwaltung wird die Auffassung vertreten, dass die Erträge aus diesen Verträgen als umsatzsteuerpflichtige Einnahmen anzusehen und hierauf zukünftig Umsatzsteuern abzuführen sind. Die Einnahmen der Gemeinde überschreiten den Schwellenwert von 22.000 Euro, so dass die sog. Kleinunternehmerregelungen des § 19 UStG nicht zur Anwendung kommen kann. Seitens der jeweiligen Vertragspartner (z. Zt. SH Netz AG bzw. Stadtwerke Kiel) wurde diesbezüglich jedoch bereits mitgeteilt, dass der jeweilige Steueranteil mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zusätzlich als sog. Vorsteuer an die Gemeinden ausgezahlt wird. Für die Gemeinde ergibt sich damit aus der umsatzsteuerlichen Behandlung kein finanzieller Schaden und kein weiterer Handlungsbedarf; im Haushalt sind lediglich entsprechende zusätzliche Konten für die Verbuchung der Steueranteile vorzusehen.