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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Westensee
Ort: Dorfstraße 1a, 24259 Westensee
2022/171/0106-03 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/171/0106
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde verpachtet das Jagdausübungsrecht gemeindeeigener Flächen an Dritte.

 

Nach ständiger Rechtsprechung der EUGH ist die Jagdverpachtung eine steuerpflichtige Leistung und unterliegt keiner Steuerbefreiung nach dem UStG.

 

Zur Vermeidung (zumindest dauerhafter) finanzieller Nachteile für die Gemeinde ist es daher geboten, dass die Jagdpachtverträge dahingehend angepasst werden, dass zusätzlich zur Jagdpacht auch der jeweilige Umsatzsteueranteil, der von der Gemeinde an das Finanzamt abzuführen ist, vom Jagdpächter zu zahlen ist.

Da im Rahmen eines Vertragsverhältnisses eine Anpassung nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Vertragspartner (Jagdpächter/-in) möglich ist, ist eine termingebundene Anpassung nur bedingt möglich; insofern sollten die Anpassungen zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Ggf. kann es bei Weigerung des Vertragspartners sowie aufgrund der Laufzeit des bestehenden Vertragsverhältnisses auch erforderlich bzw. geboten sein, die Jagdpacht neu auszuschreiben und dadurch die Jagdpacht dem aktuellen „Marktpreis“ anzupassen.

 

Aufgrund der Umsatzsteuerpflicht der Jagdpacht ab dem 01.01.2023 sind im Haushalt hierfür die erforderlichen Steuerkonten und steuerlichen Kontoanbindungen vorzusehen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass alle bestehenden Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Jagdpacht die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Jagdpachten im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  11 
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0