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Bürgerinformationssystem

Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.)  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 23
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Westensee
Ort: Dorfstraße 1a, 24259 Westensee
2022/171/0106-04 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.)
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/171/0106
 
Wortprotokoll

Die Gemeinde verkauft gelegentlich u.a. Flaggen, Dorfchroniken usw. an Dritte.

 

Bei einem solchen Verkauf handelt es sich grundsätzlich um eine privatrechtliche, umsatzsteuerpflichtige Leistung. Ab dem 01.01.2023 sind bei solchen Verkäufen die jeweiligen Umsatzsteueranteile gesondert auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig hat die Gemeinde die Möglichkeit, beim Einkauf dieser Waren bzw. für den Verkauf erforderlicher Leistungen einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.

 

Im Haushalt werden im Bereich der Produkte, in denen diese Verkäufe verbucht werden, die jeweiligen Konten mit einer automatisierten Umsatzsteuerverbuchung versehen und die Produkte um die erforderlichen Steuerkonten erweitert.