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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 24
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Westensee
Ort: Dorfstraße 1a, 24259 Westensee
2022/171/0106-05 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/171/0106
 
Wortprotokoll

Die Gemeinde tritt aus unterschiedlichen Gründen u.a. als Trägerin von Veranstaltungen mit Verkaufsaktivitäten wie beispielweise Dorffeste, Jubiläumsfeiern usw auf; hierzu zählen auch entsprechende Veranstaltungen der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr, die rechtlich ein Teil der Gemeinde darstellt. Bei den Einnahmen aus Verkaufsaktivitäten (Speisen, Getränke usw.) handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, welches eine unternehmerische Tätigkeit der Gemeinde begründet und als solche umsatzsteuerpflichtig ist.

Entsprechendes gilt auch für etwaige (z.B. kulturelle) Veranstaltungen, für deren Teilnahme ein Eintrittsgeld erhoben wird; auch diese Eintrittsgelder unterliegen der Umsatzsteuer.

 

Die Gemeinde kann jedoch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen zu diesen Veranstaltungen geltend machen.

 

r eine fristgemäße Erstellung der erforderlichen Umsatzsteuermeldungen ist es erforderlich, dass die vollständige Abrechnung einer Veranstaltung zukünftig inkl. aller Belegen spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung im Amt vorliegt.

 

Im Haushalt werden im Bereich der Produkte, in denen diese Veranstaltungen verbucht werden, die jeweiligen Konten mit einer automatisierten Umsatzsteuerverbuchung versehen und die Produkte um die erforderlichen Steuerkonten erweitert.

r die Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr hat bereits Anfang September 2022 eine gesonderte Informationsveranstaltung stattgefunden, in der die Wehrführer/innen und die Kassenwarte für das Thema sensibilisiert und auf die erforderlichen Abläufe hingewiesen wurden.