Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahme aus der Vermietung der Sporthalle, des Grillplatzes und des Bürgerhauses  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 13
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
2022/171/0106-02 Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahme aus der Vermietung der Sporthalle, des Grillplatzes und des Bürgerhauses
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/171/0106
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Grundlagen und Vereinbarungen für die Nutzung der Sporthalle, des Grillplatzes und des Bürgerhauses mit Wirkung ab dem 01.01.2023 dahingehend anzupassen, dass zusätzlich zu den festgelegten Entgelten die jeweils geltende Umsatzsteuer zu zahlen ist.


Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen  7
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0