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Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Mittagsverpflegung in der OGS
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung der Gemeinde für die Offene Ganztagsschule mit Wirkung ab dem 01.01.2023 dahingehend zu ändern, dass auch für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung zukünftig die Umsatzsteuer erhoben wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 7
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0