Bürgerinformationssystem
Auszug - Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ab dem 01.01.2023 muss die Gemeinde auf die Einnahmen aus der Jagdpacht die Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % abführen; dies entspricht bei aktueller Höhe der Jagdpachteinnahmen einem Betrag von 1,68 Euro.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass alle bestehenden Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Jagdpacht die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Jagdpachten im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 4
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0