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Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Notstromversorgung für Gemeindeliegenschaften  

Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde
TOP: Ö 8
Gremium: Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
 
Wortprotokoll

Sachstand:

 

Die Gemeinde sollte sich auf einen möglichen längerfristigen Stromausfall einstellen, in einem ersten Ansatz für das Gemeindezentrum, damit würde vor allem der Betrieb im Bereich der Feuerwehr sichergestellt.

Das wird dann auch die Vorgabe für Feuerwehrgerätehäuser erfüllen:

In der DIN-Norm für Feuerwehrhäuser (DIN 14092-1:2001-10) und DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2008): GUV-I 8554, S. 18 wird gefordert, dass bei Feuerwehrhäusern, die über keine Notstromversorgung verfügen, eine Fremdeinspeisung vorzusehen ist. Über diese Fremdeinspeisung müssen die für den Betrieb des Gebäudes erforderlichen Einrichtungen betrieben werden können (z.B. Beleuchtung - zumindest teilweise-, Heizung, Telefon, Informations- und Kommunikationstechnik). Die DIN-Norm fur Feuerwehrhäuser (DIN 14092-1:2012-04, Ziffer 4.1) konkretisiert diese Anforderungen. Dort heißt es: „Zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfahigkeit muss eine Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat vorgesehen werden. Wo die Notwendigkeit nachgewiesen ist, muss bei Feuerwehrhäusern anstelle der Einspeisemdüöglichkeit eine stationare Netzersatzanlage (NEA) zur Versorgung zwingend erforderlicher Funktionsbereiche vorgesehen werden. Um bei Stromausfall die Funktion erforderlicher elektrischer Einrichtungen und Geräte des Feuerwehrhauses sicherstellen zu können, ist eine Notstromversorgung mittels Ersatzstromerzeuger vorzusehen.

Der Preis für ein externes, kraftstoffbetriebenes Notstromaggregat liegt bei einer Leistung von ca. 18kVA> 10.000€.

Ein zapfwellenbetriebenes Notstromaggregat (ist abhängig von der Leistung des Kommunalschleppers mit 50 PS) mit einer Leistung von 18kVA ist fur ca. 2500€ zu bekommen und mit einem Gewicht von ca. 140kg auch noch transportabel. Beispiel

Der Kostenvoranschlag der Fa. Tiegs für die Herstellung der Einspeisung von bis zu 30 kVA liegt bei ca 4000€, wurde sich bei kleinerer Dimensionierung ggf reduzieren.

Die Herstellung der Einspeisung wurde über den Heizungsraum im Gemeindezentrum erfolgen und ist in Konsequenz unabhängig von einem möglichen Umbau des Bereichs der Feuerwehr.

Anlage:

Kostenvoranschlag Fa. Tiegs

Diskussion:

Sind alle Gemeinden betroffen? Hierzu wird das Amt um Klärung gebeten.

Wie sind die Vorgaben des Kreises, was wurde / wird vom Land dazu erklärt?

Wenn der Bedarf erkannt wurde sollte es auch Zuschusse aus dem öffentlichen Bereich geben.

Sollte ggf über eine Einspeisemöglichkeit im Bereich Schule (Turnhalle) nachgedacht werden?

Die Vorgaben zB für Feuerwehr im Kreis / Land SLH sind zu hinterfragen.

Wer sollte Info an Einwohner geben mit Hinweis auf Verhalten bei Stromausfall - Ist das Amt dafür zuständig?

Wer kann eine belastbare Vorhersage zu einer notwendigen Eventualfallplanung machen. Vorschlag zur Einladung SH-Netz AG, ggf auch fur eine Veranstaltung fur die Einwohner

Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt weitere Informationen einzuholen:

          Einladung SH-Netz AG fur eine Info Veranstaltung

          Vertagung und Befassung im nachsten LA

Beschluss einstimmig