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Auszug - Bebauungsplan Nr. 10, 2. Änderung Dorfmitte (Feuerwehrgerätehaus) und 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehrgerätehaus) Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss bzw. abschließender Beschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2021/104/0183 Bebauungsplan Nr. 10, 2. Änderung Dorfmitte (Feuerwehrgerätehaus) und 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehrgerätehaus)
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss bzw. abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Graetsch berichtet über das abgeschlossene Beteiligungsverfahren.


Beschluss:

 Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 und der 8. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis beraten:

                                                       s. Anlage 1

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die 8. F-Plan-Änderung wird beschlossen.
  2. Die Begründung wird jeweils gebilligt.
  3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die 8. Änderung des Flächennutzungsplans dauerhaft im Internet unter der Adresse www.amt-achterwehr.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja Stimmen 
  0 Nein Stimmen 
  0 Enthaltungen