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Auszug - Beteiligung der Gemeinde Felde an der SH Netz AG - Anpassung des Aktienkontingents  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
2018/050/0064-04 Beteiligung der Gemeinde Felde an der SH Netz AG - Anpassung des Aktienkontingents
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/050/0064
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende gewährt zunächst einen Rückblick auf die diesbezüglichen Beratungen in den gemeindlichen Gremien der letzten Jahre und fasst die Ergebnisse der letzten Finanzausschuss- und Gemeindevertretersitzungen kurz zusammen. Kritisch merkt sie hierzu an, dass trotz entsprechend positiver Ausschussempfehlung vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.02.2019 keinerlei Bedenken hinsichtlich einer nicht ausreichenden Informationslage bzw. der Richtigkeit der Ausschussempfehlung überhaupt an sie herangetragen wurden.

 

Anschließend erläutert Herr Lincke von der SH Netz AG den Anwesenden mittels einer Powerpoint-Präsentation nochmals das aktuelle Beteiligungsangebot und geht im Anschluss auf Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter ein (die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

Gegen 20:05 Uhr verlässt die Vorsitzende für wenige Minuten den Sitzungsraum; Herr Greve als 1. stelllvertretender Bürgermeister übernimmt für diese Zeit die Sitzungsleitung.

 

Im Rahmen der Fragestellungen geht Herr Lincke insbesondere auf folgende Punkte ein:

Die den Kommunen zum Erwerb angebotenen Beteiligungen befinden sich derzeit im Besitz der Hansewerk, welche diese dann an die Gemeinden veräußert und auch die entsprechenden Kaufpreise vereinnahmt. Die Hansewerk ist auch für den Rückkauf im Rahmen der Kapitalgarantie Gewährträger.

Insgesamt umfassen die kommunalen Anteile an der SH Netz AG derzeit rund 250 Mio. Euro, was vor dem Hintergrund der aktuellen Investitionsvolumen der SH Netz AG von jährlich rund 140 Mio Euro sowie Gewinnen in den Vorjahren in Höhe von rd 120 Mio Euro selbst bei einem kompletten Rückkauf keine übermäßige Belastung für die Hansewerk darstellen würde, welche sich im Übrigen über den Cash-Pool der EON refinanziert.

Ein wesentlicher Hintergrund für die Entwicklung des Beteiligungsangebotes der SH Netz AG war die seinerzeitige Öffnung des Netzmarktes vor über 10 Jahren. Seinerzeit traten andere Marktteilnehmer wiederholt an die Kommunen heran und regten die Bildung gemeinsamer lokaler Betreibergesellschaften (z.B. auf Amts- oder Gemeindeebene) an, an deren Unternehmenserfolgen dann die Kommunen beteiligt werden sollten. Dies war dann für viele Kommunen Anlass, mit einem entsprechenden Beteiligungswunsch an die SH Netz AG als regionalem bzw. auch überregionalem Netzbetreiben heranzutreten.

 

Hinsichtlich des Umfanges der gemeindlichen Beteiligung an der SH Netz AG und der entsprechenden aktuellen Beschlussvorlage erläutert Herr Carstensen ergänzend, dass seitens der Gemeinde bereits vor einigen Jahren die GeKom mit der Begleitung der erforderlichen Ausschreibeverfahren für die Vergabe neuer Konzessions-/Wegenutzungsverträge beauftragt wurde. Im Rahmen dieser Begleitung ist es u.a. auch Aufgabe, auf etwaige Verfahrensrisiken hinzuweisen; dies ist in der vergangenen Woche geschehen, nachdem die Gekom von dem gemeindlichen Interesse an dem Beteiligungsmodell Kenntnis erlangt hatte.

Auch wenn an der rechtlichen Zulässigkeit des Beteiligungsangebotes der SH Netz AG weiterhin keine Zweifel bestehen, kann doch vergaberechtlich nicht ausgeschlossen werden, dass der besondere Umstand eines laufenden Vergabeverfahrens und des parallelen Erwerbs von Anteilen an einem potenziellen Bieter zu Beanstandungen führen kann. Um dieses „Verfahrensrisiko“ zu minimieren wird seitens der Verwaltung empfohlen, die aktuelle Beteilungsentscheidung lediglich auf den Anteil zu beschränken, der auf den noch bis zum Jahr 2031 laufenden Strom-Konzessionsvertrag entfällt. Über eine weitergehende Beteiligung kann dann ggf. nach Abschluss der laufenden Vergabeverfahren entschieden werden.

 

Herr Kracht merkt abschließend kritisch an, dass zur Finanzierung dieser Beteiligung eine Kreditaufnahme vorgesehen sei und damit die Verschuldung der Gemeinde weiter steigen würde. Er geht davon aus, dass verfügbare Eigenmittel in entsprechender Höhe vermutlich nicht für eine Beteiligung verwendet werden würden.

Wegen der finanziellen Bedeutung beantragt er zu Punkt 1 des Beschlusses eine namentliche Abstimmung.

 


Beschluss:

1. Die Gemeinde Felde erwirbt zum nächstmöglichen Termin 190 Anteile an der SH Netz AG im Wert von z. Zt. 914.371,20 Euro. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Vorlage der Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 die erforderlichen Erklärungen gegenüber der SH Netz AG abzugeben.

2. Zur Gegenfinanzierung des o.g. Kaufpreises soll zum 01.04.2019 ein Kredit mit folgenden Konditionen aufgenommen werden: Laufzeit 5 Jahre, endfällig, mit Sondertilgungsmöglichkeit nach 2 Jahren; alternativ Laufzeit 7 Jahre, endfällig, mit Sondertilgungsmöglichkeit nach 2 Jahren. Die Bürgermeisterin wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses ermächtigt, nach Abforderung von mindestens 3 Angeboten abschließend über den Abschluss mit dem zinsgünstigen Anbieter zu entscheiden. Dabei soll die alternative Variante über 7 Jahre nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese nicht mehr als 0,2 Prozentpunkte über dem Angebot mit einer Laufzeit von 5 Jahren liegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.:

Ja Stimmen9 (Frau Paulsen,Herr Greve, Herr Sebelin, Herr Brockmann,

Herr Engel,Frau Greve, Herr Kreft, Herr Malzahn,

Frau Schwarz-Kaack)
Nein Stimmen2 (Herr Bindernagel, Herr Kracht)
Enthaltungen

 

Zu 2.:

Ja Stimmen9
Nein Stimmen
Enthaltungen2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsangebot SHNG Gemeinde Felde 14_03_2019 (1292 KB)