Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - 2.Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 21 "Altes Dorf Felde"; hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
2019/050/0093 2.Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 21 "Altes Dorf Felde";
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Paulsen gibt Informationen anhand der Anlage und des Lageplanes.

Es wird angemerkt, dass die überbaute Fläche angegeben werden sollte. Damit eine Grenze festgelegt ist und die Vermessungszahlen im neuen Plan festgehalten sind.

Weiter wird angemerkt, dass im ursprünglichen Bauantrag eine Erweiterung der Halle auf der Koppel stattfinden sollte. Der Abstand von 20 m zur Straße wurde nicht eingehalten, aus diesem Grund wurde der Bauantrag in der Vergangenheit vom Kreis abgelehnt. Somit ist die elegantere Lösung dem Beschluss in dieser Form zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

 

1.1

Für den westlichen Bereich des Grundstückes Dorfstraße 129 (Reitstall), gelegen am westlichen Ortsausgang von Felde südlich der Dorfstraße, wird die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dorfsee“ aufgestellt. Planungsziel ist es, den Anbau einer Maschinenhalle an die bestehende Reithalle zu ermöglichen.

1.2

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

1.3

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.4

a)

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

b)

Mit den begleitenden naturschutzfachlichen Arbeiten soll das Büro für Landschaftsentwicklung, Kiel, beauftragt werden.

1.5

Alle mit der Planung zusammenhängenden Kosten sind vom Vorhabenträger/Eigentümer zu tragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja   
  0 Nein
  0 Enthaltungen