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Auszug - Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Achterwehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die von der Freiwilligen Feuerwehr auf der Mitgliederversammlung am 08.02.2019 beschlossene Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Achterwehr in der vorliegenden Fassung.
Hierbei handelt es sich lt. Landesfeuerwehrverband bei den Regelungen zu der Kamerad-schaftskasse der Wehr um eine „Muss-Regelung“.
Die Konten dürfen nicht auf den Namen des Wehrführers ausgestellt sein. Diese müssen auf die Namen des Kassenwartes und des stellv. Kassenwartes lauten. Die Protokolle der Wahlen durch die Wehr müssen vorgelegt werden.
Der Haushalt der Wehr muss mit der Gemeinde abgestimmt sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür