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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bürgerstiftung  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftsraum Feuerwehrgerätehaus Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 20, 24239 Achterwehr
2019/001/0027 Bürgerstiftung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die GV, dass der Satzungsentwurf (Bürgerstiftung Achterwehr) mit der Stiftungsaufsicht In. Min. und der Finanzverwaltung (wg. der Gemeinnützigkeit) abgestimmt werden soll.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass in der letzten Sitzung des Finanzausschusses ca. zwei Stunden über das Thema Bürgerstiftung diskutiert wurde.

Der Entwurf einer Satzung wurde dort einstimmig begrüßt. Der Entwurf soll mit der Stiftungsaufsicht/Innenministerium und der Finanzverwaltung abgestimmt werden.

 

Es wurde angefragt, warum die Schaffung einer Bürgerstiftung durch die Gemeinde angedacht ist. Die Stiftung soll eine Art Plattform für Ideen, Zeit und Geld der Bürger darstellen.

Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine klare Trennung zwischen der politischen Gemeinde und der Stiftung erfolgt. Die Gemeinde möchte die Gründung einer Stiftung nur „anschieben“, dann muss die Weiterführung der Stiftung klar getrennt von der Gemeinde erfolgen.

Die Stiftung soll einen Stiftung von Bürgern für die Bürger und deren Interessen sein.

Für die Finanzierung des Stiftungskapitals liegen bisher noch keine Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten vor. Es soll zuerst der Satzungsentwurf erstellt werden, dann evtl. ein Öffentlichkeitskonzept.

 

Der Zweck der Stiftung muss klar definiert sein und der Stiftungsrat sollte unabhängig von der Gemeinde sein. Das Stiftungskapital sollte so niedrig wie möglich gehalten werden.

 

GVvertreterin Oelerking fragt an, ob bereits aktuelle Ideen für die Höhe des Stiftungskapitals vorliegen. Ein vorhandenes Stiftungskapital sollte gemehrt werden. Der Zweck des Stiftungskapitals ist durch die Festlegung gesichert.

Bei einer Stiftung wird nicht das festliegende Kapital verwendet, sondern nur die Erträge daraus.

Evtl. zweckgebundene Spenden und Zustiftungen gehen ins Stiftungskapital. Dieses Kapital ist unantastbar.

 

Im Finanzausschuss wurde diskutiert, ob evtl. andere Konstrukte ohne ein hohes Stiftungskapital in Frage kommen.

 

Als Beispiel können sich bei einem Verein Sinn und Zweck des Vereines ändern und das Vereinskapital kann gänzlich aufgebraucht werden.

 

GVverteter Seimetz fragt an, was mit dem evtl. bereits gesammelten Geld passiert, wenn ein

Stiftungskapital von z.B. 50.000,--€ nicht erreicht wird

GVvertreter Neuhoff merkt hierzu an, dass bei einer Auflösung der Stiftung bzw. wenn diese trotz gesammelten Kapitals nicht errichtet wird, das Kapital aus dieser an die Gemeinde fließt. Die Satzung soll daraufhin nochmal überprüft werden.

 

Herr Kremer regt an, evtl. noch ein Konzept zu erarbeiten, in dem die zwei Varianten (Verein-Stiftung) einmal gegenüber gestellt werden sollen.

 

Abschließend wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Gemeinde nur der Anschub für die Gründung einer Bürgerstiftung erfolgen soll.

Die Gemeinde erhält für diese Aktion keine Gelder oder lässt Gelder in die Bürgerstiftung fließen.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei dem Finanzausschuss für die zu dem Thema Bürgerstiftung geleistete Arbeit..

 


Abstimmungsergebnis:

 

9 dafür
2 dagegen