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Bürgerinformationssystem

Auszug - Fortschreibung Landesentwicklungsplan -Stellungnahme-  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftsraum Feuerwehrgerätehaus Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 20, 24239 Achterwehr
2019/001/0026-01 Fortschreibung Landesentwicklungsplan

-Stellungnahme-
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/001/0026
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Zu Kapitel 3.3. Siedlungsachsen

 

Unter 4 Z wird dargelegt, dass die bauliche Entwicklung nicht über die Abgrenzung der Siedlungsachsen hinausgehen darf. Die Gemeinde Achterwehr weist zwei Ortsteile von Gewicht auf: Achterwehr und Schönwohld. Es wird angeregt, die abgegrenzten Siedlungsbereiche auf beide Ortsteile auszudehnen.

 

Begründung:

Bislang wird nur der Ortsteil Achterwehr auf der Siedlungsachse mit einer Abgrenzung des Siedlungsbereiches dargestellt. Der Ortsteil Schönwohld weist zur  LH Kiel nur eine Entfernung von 3 km auf und ist über die BAB-Auffahrt Melsdorf gut an den überörtlichen Verkehr angebunden. Vor dem Hintergrund der Wohnungsknappheit im Bereich Kiel könnte die Gemeinde Achterwehr unter Ausbau beider Ortsteile einen Beitrag zur Milderung leisten.

 

Teil B Kapitel 3.7 Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie

 

In 4 G wird dargelegt, dass im Falle von besonders verkehrsintensiven gewerblichen Branchen, die auf eine überregionale Verkehrsanbindung angewiesen sind und nicht siedlungsnah untergebracht werden können, in den Regionalplänen Standorte für Gewerbegebiete  von überregionaler Bedeutung  festgelegt werden können.

 

Die Gemeinde Achterwehr regt an, auf eigenem Gemeindegebiet in direkter Nachbarschaft zur BAB-AS Melsdorf ein derartiges Gebiet auszuweisen und in diesem Bereich auf die Forderung nach größerem  Ansatz zu verzichten. Auch auf die Forderung, den vorsorgenden, überregionalen Flächenbedarf vorab  festzustellen, sollte im Falle des Ordnungsraumes Kiel verzichtet werden.

 

Begründung:

Ausgehend von den -auch auf Sicht-  im Bereich der LH Kiel nicht im ausreichendem Umfange vorhandenen Gewerbeflächen, sollte hier speziell für den Ordnungsraum Kiel weniger auf großflächige Entwicklungen, als auf die Verkehrslagegunst und die Nähe zur LH Kiel abgestellt werden. Das Problem der  Flächenverfügbarkeit an anderer Stelle im Ordnungsraum darf hier nicht unterschätzt werden. Das gilt ebenso für die Erwartungshaltung der Wirtschaft nach schnellen Lösungen. Im Falle eines erkannten Ansiedlungs- oder Verlagerungsbedarfs wird hier eine umgehende Zurverfügungstellung von Flächen erwartet. Ein mehrjähriger Planungs- und Erschließungsprozess kann im schlimmsten Fall  zu einem Gesamtverlust der Ansiedlung im Ordnungsraum führen. Die Gemeinde Achterwehr kann in relativer Nähe zum GE-Gebiet Melsdorf Flächen verfügbar machen und Betrieben aus dem Ordnungsraum Kiel zur Verfügung stellen.

Eine enge Zusammenarbeit mit der LH Kiel im Einklang mit  den Grundsätzen und Zielen der Landesplanung würde hierbei angestrebt.

 

 

 

 

Zu Kapitel 2.5 Landesentwicklungsachsen:

 

Dargestellt sind ausschließlich Entwicklungsachsen in Nord-Süd-Richtung mit einem Abzweig nach Kiel. Dagegen fehlt eine Ost-West-Entwicklungsachse. Der Bereich zwischen der A 1 im Osten, der  A 210 in der Mitte und dem Raum Heide als westlichen Endpunkt wird lediglich eine verkehrliche Funktion als Hauptverbindungsachse zuerkannt. 

 

Gerade der mittlere Bereich entlang der A 210 weist zusammen mit Kiel und Rendsburg ein großes Entwicklungspotential auf, das bislang nur unzureichend ausgeschöpft worden ist. Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu den übrigen Siedlungsachsen historisch bedingt nur schwach ausgeprägten Siedlungsachse Kiel –Felde,  könnte die Darstellung einer Landesentwicklungsachse auch in Ost-West-Richtung eine weitere und verstärkte Entwicklung dieser Achse vorbereiten.

 

 

Es wird daher angeregt,  die Ost-West- Hauptverbindungsachse zwischen der A 1 und dem Raum Heide mindestens im Bereich der A 210 als weitere Entwicklungsachse darzustellen.

 

 

Begründung:

Die Darstellung einer Ost-West-Achse würde den zentralen Bereich des Landes Schleswig-Holstein, der neben dem Verflechtungsraum mit Hamburg für die weitere Entwicklung Schleswig-Holsteins besondere Bedeutung aufweist, stärken. Die Verknüpfungsfunktion  mit den Nord-Süd-Entwicklungsachsen könnte im Sinne einer Netzstruktur auch zu Gunsten der Standorte an den Nord-Süd-Achsen weiterentwickelt werden und die erkennbaren positiven Ansätze  (Stichwort Schwerlasthafen in Osterrönfeld/Rendsburg) unterstützen. Die Entwicklung der historisch bedingt schwach ausgeprägten Siedlungsachse Kiel -Felde könnte hierdurch ebenfalls gefördert werden.

 

Zu Kapitel 4.3.2 Schienenverkehr

 

Unter 4G ist der Ausbau der Strecke Kiel Rendsburg mit aufzunehmen. Dazu gehört die Einrichtung der Zweigleisigkeit zwischen dem Bahnhof Kiel Hasse und dem Hauptbahnhof Kiel sowie die Einrichtung weiterer Begegnungsstellen.

 

Begründung:

Der genannte Teilbereich wird im Zuge der Bedienung der Bahnstrecken Kiel-Flensburg und Kiel-Husum jeweils im Halbstundentakt befahren. Dazu kommen bedarfsweise Güterzüge in Richtung Kiel Nordhafen, Suchsdorf und Friedrichsort. Die fehlende Zweigleisigkeit beeinträchtigt die Pünktlichkeitswerte und die Zuverlässigkeit auf diesen Strecken, darüber hinaus wird durch notwendige Kreuzungsaufenthalte die Fahrzeit unnötig verlängert. Unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur kann hier schnell Abhilfe geschaffen werden und der SPNV deutlich attraktiver werden. Der im Masterplan Mobilität der KielRegion geplante 30-Minuten-Takt erfordert darüber hinaus weitere Maßnahmen. Der 30-Minuten-Takt erhöht die Attraktivität des RB-Verkehrs zwischen den Haltepunkten der genannten Strecke erheblich.

 

Zu Kapitel 4.5.2 Solarenergie

Die Fortschreibung des LEP fordert eine Vermeidung von bandartigen Strukturen entlang von Bundesautobahnen und überregionalen Bahnstrecken. Dies soll durch eine gemeindeübergreifende Abstimmung von derartigen Projekten erfolgen.

 

Die Gemeinde Achterwehr  fordert die Aufnahme einer Regelung, dass im Rahmen der Regionalplanung Freiflächenanlagen für Photovoltaik analog zur Regelung im Bereich der Windenergie nur auf dafür geeigneten Standorten zugelassen wird. Parallel soll bereits im LEP namentlich festgelegt werden, welche Bahnstrecken als überregional bedeutend anzusehen sind.

 

Begründung:

Durch eine Abstimmung zwischen Gemeinden lassen sich bandartige Strukturen nicht vermeiden. Hier bedarf es einer Vorgabe auf regionalplanerischer Ebene, um diese Strukturen wirksam zu verhindern.

Um klarzustellen, welche Schienenwege eine überregionale Bedeutung aufweisen, sind diese zu benennen.

 

Kapitel 5.2 Kinder, Jugendliche und Familien

 

Der Hinweis in der Begründung B 1, dass zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Elternbeiträge im gesamten Land auf einen einheitlichen Höchstbetrag für einen Ganztagsplatz zu deckeln sind, ist ersatzlos zu streichen.

 

Begründung:

Der LEP mag als Instrument zur Schaffung einer landesweiten Planungsgrundlage geeignet sein, von den Kommunen eine Sicherstellung und einen Ausbau der Betreuungsplätze zu fordern. Die Finanzierung dieser Angebote ist dagegen nicht Gegenstand eines LEP und die entsprechende Forderung nach Deckelung ist folglich zu streichen. Die Finanzierung der Kinderbetreuung bringt die Kommunen bereits jetzt an bzw. über die Grenzen der Finanzierbarkeit und dies in erster Linie u.a. durch Vorgaben des Landes. Eine Forderung nach einer Deckelung der Elternfinanzierungsbeiträge berührt das Konnexitätsprinzip. Eine auskömmliche Regelung ist hier bislang nicht gefunden und durch das Land wohl auch nicht zu finanzieren.

 

 

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes/Stellungnahme der Gemeinde wurde im Bauausschuss diskutiert.

 

Bei dem auf Seite 13 der Stellungnahme aufgeführten Energiespeicher handelt es sich um eine politische Entscheidung. Hier wär die Gemeinde Achterwehr nur indirekt, die Gemeinde Felde direkt betroffen.

In Wellsee ist wohl schon ein Energiespeicher (Strom) vorhanden.

 

Bei der Ortsentwicklung der Gemeinde Achterwehr im Bereich Schönwohld sollte vor Schaffung eines Neubaugebietes die Infrastruktur neu hinterfragt werden (z.B. ÖPNV, evtl. regionaler Entwicklungsplan für Schönwohld.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür