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Auszug - Fortschreibung Landesentwicklungsplan -Stellungnahme-  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2019/104/0045-01 Fortschreibung Landesentwicklungsplan

-Stellungnahme-
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/104/0045
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird auf die vorliegende Beschlussvorlage hingewiesen.

 


Beschluss:

Zu Kapitel 2.5 Landesentwicklungsachsen:

 

Dargestellt sind ausschließlich Entwicklungsachsen in Nord-Süd-Richtung mit einem Abzweig nach Kiel. Dagegen fehlt eine Ost-West-Entwicklungsachse. Der Bereich zwischen der A 1 im Osten, der  A 210 in der Mitte und dem Raum Heide als westlichen Endpunkt wird lediglich eine verkehrliche Funktion als Hauptverbindungsachse zuerkannt. 

 

Gerade der mittlere Bereich entlang der A 210 weist zusammen mit Kiel und Rendsburg ein großes Entwicklungspotential auf, das bislang nur unzureichend ausgeschöpft worden ist. Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu den übrigen Siedlungsachsen historisch bedingt nur schwach ausgeprägten Siedlungsachse Kiel –Felde,  könnte die Darstellung einer Landesentwicklungsachse auch in Ost-West-Richtung eine weitere und verstärkte Entwicklung dieser Achse vorbereiten.

 

 

Es wird daher angeregt,  die Ost-West- Hauptverbindungsachse zwischen der A 1 und dem Raum Heide mindestens im Bereich der A 210 als weitere Entwicklungsachse darzustellen.

 

 

Begründung:

Die Darstellung einer Ost-West-Achse würde den zentralen Bereich des Landes Schleswig-Holstein, der neben dem Verflechtungsraum mit Hamburg für die weitere Entwicklung Schleswig-Holsteins besondere Bedeutung aufweist, stärken. Die Verknüpfungsfunktion  mit den Nord-Süd-Entwicklungsachsen könnte im Sinne einer Netzstruktur auch zu Gunsten der Standorte an den Nord-Süd-Achsen weiterentwickelt werden und die erkennbaren positiven Ansätze  (Stichwort Schwerlasthafen in Osterrönfeld/Rendsburg) unterstützen. Die Entwicklung der historisch bedingt schwach ausgeprägten Siedlungsachse Kiel -Felde könnte hierdurch ebenfalls gefördert werden.

 

Zu Kapitel 4.3.2 Schienenverkehr

 

Unter 4G ist der Ausbau der Strecke Kiel Rendsburg mit aufzunehmen. Dazu gehört die Einrichtung der Zweigleisigkeit zwischen dem Bahnhof Kiel Hasse und dem Hauptbahnhof Kiel sowie die Einrichtung weiterer Begegnungsstellen.

 

 

Begründung:

Der genannte Teilbereich Kiel HBF und Kiel-Hassee-CITTI-Markt wird im Zuge der Bedienung der Bahnstrecken Kiel-Flensburg und Kiel-Husum jeweils im Halbstundentakt befahren. Dazu kommen bedarfsweise Güterzüge in Richtung Kiel Nordhafen, Suchsdorf und Friedrichsort. Die fehlende Zweigleisigkeit beeinträchtigt die Pünktlichkeitswerte und die Zuverlässigkeit auf diesen Strecken, darüber hinaus wird durch notwendige Kreuzungsaufenthalte die Fahrzeit unnötig verlängert. Unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur kann hier schnell Abhilfe geschaffen werden.

 

Der im Masterplan Mobilität der KielRegion geplante 30-Minuten-Takt erfordert darüber hinaus die Einrichtung weiterer Begegnungsstellen. Der 30-Minuten-Takt erhöht die Attraktivität des RB-Verkehrs zwischen den Haltepunkten der genannten Strecke erheblich

und der SPNV deutlich attraktiver werden.

 

 

Zu Kapitel 4.5.2 Solarenergie

Die Fortschreibung des LEP fordert eine Vermeidung von bandartigen Strukturen entlang von Bundesautobahnen und überregionalen Bahnstrecken. Dies soll durch eine gemeindeübergreifende Abstimmung von derartigen Projekten erfolgen.

 

Die Gemeinde Melsdorf  fordert die Aufnahme einer Regelung, dass im Rahmen der Regionalplanung Freiflächenanlagen für Photovoltaik analog zur Regelung im Bereich der Windenergie nur auf dafür geeigneten Standorten zugelassen wird. Parallel soll bereits im LEP namentlich festgelegt werden, welche Bahnstrecken als überregional bedeutend anzusehen sind.

 

Begründung:

Durch eine Abstimmung zwischen Gemeinden lassen sich bandartige Strukturen nicht vermeiden. Hier bedarf es einer Vorgabe auf regionalplanerischer Ebene, um diese Strukturen wirksam zu verhindern.

Um klarzustellen, welche Schienenwege eine überregionale Bedeutung aufweisen, sind diese zu benennen.

 

Kapitel 5.2 Kinder, Jugendliche und Familien

 

Der Hinweis in der Begründung B 1, dass zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Elternbeiträge im gesamten Land auf einen einheitlichen Höchstbetrag für einen Ganztagsplatz zu deckeln sind, ist ersatzlos zu streichen.

 

Begründung:

Der LEP mag als Instrument zur Schaffung einer landesweiten Plaungsgrundlage geeignet sein, von den Kommunen eine Sicherstellung und einen Ausbau der Betreuungsplätze zu fordern. Die Finanzierung dieser Angebote ist dagegen nicht Gegenstand eines LEP und die enstprechende Forderung nach Deckelung ist folglich zu streichen.Die Finanzierung der Kinderbetreuung bringt die Kommunen bereits jetzt an bzw. über die Grenzen der Finanzierbarkeit und dies in erster Linie u.a. durch Vorgaben des Landes. Eine Forderung nach einer Deckelung der Elternfinanzierungsbeiträge berührt das Konnexitätsprinzip. Eine auskömmliche Regelung ist hier bislang nicht gefunden und durch das Land wohl auch nicht zu finanzieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen   10
Nein Stimmen
Enthaltungen