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Auszug - Bebauungsplan Nr. 10 "Dorfmitte Melsdorf, 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2019/104/0048 Bebauungsplan Nr. 10 "Dorfmitte Melsdorf, 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV M. Berke verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

Es wird auf die vorliegende Beschlussvorlage hingewiesen.

 

Beschluss:

1.

Für die Grundstücke Bahnhofstr. 15-19a wird die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist eine moderate Verdichtung  unter Begrenzung der Gebäudehöhen bzw. Erleichterung der Bebauung durch Anpassung von Baugrenzen, angepasste Verkehrsflächen und geänderte textliche Festsetzungen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

3.

Der Bebauungsplan wird  im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.  Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

 

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit  über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen       9
Nein Stimmen
Enthaltungen

 

Die weitere Vorgehensweise soll in der Sitzung des Bauausschusses am 12.06.2019 erfolgen.

Aufgrund des § 22 GO war GV M. Berke von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach der Abstimmung nimmt GV M. Berke wieder an der Sitzung teil.

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