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Bürgerinformationssystem

Auszug - Fortschreibung des Landesentwicklungsplans -Stellungnahme-  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
2019/171/0017 Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
-Stellungnahme-
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Zu Kapitel 2.5 Landesentwicklungsachsen:

 

Dargestellt sind ausschließlich Entwicklungsachsen in Nord-Süd-Richtung mit einem Abzweig nach Kiel. Dagegen fehlt eine Ost-West-Entwicklungsachse. Der Bereich zwischen der A 1 im Osten, der  A 210 in der Mitte und dem Raum Heide als westlichen Endpunkt wird lediglich eine verkehrliche Funktion als Hauptverbindungsachse zuerkannt. 

 

Gerade der mittlere Bereich entlang der A 210 weist zusammen mit Kiel und Rendsburg ein großes Entwicklungspotential auf, das bislang nur unzureichend ausgeschöpft worden ist. Unter Berücksichtigung das die Siedlungsachse Kiel –Felde im Vergleich zu den übrigen Siedlungsachsen historisch bedingt sehr schwach ausgeprägt ist, könnte die Darstellung einer Landesentwicklungsachse auch in Ost-West-Richtung eine weitere Entwicklung vorbereiten.

 

 

Es wird daher angeregt,  die Ost-West- Hauptverbindungsachse zwischen der A 1 und dem Raum Heide mindestens im Bereich der A 210 als weitere Entwicklungsachse darzustellen.

 

 

Begründung:

Die Darstellung einer Ost-West-Achse würde den zentralen Bereich des Landes Schleswig-Holstein, der neben dem Verflechtungsraum mit Hamburg für die weitere Entwicklung Schleswig-Holsteins besondere Bedeutung aufweist, stärken. Die Verknüpfungsfunktion  mit den Nord-Süd-Entwicklungsachsen könnte im Sinne einer Netzstruktur auch zu Gunsten der Standorte an den Nord-Süd-Achsen weiterentwickelt werden und die erkennbaren positiven Ansätze  (Stichwort Schwerlasthafen in Osterrönfeld/Rendsburg) unterstützen. Die Entwicklung der historisch bedingt schwach ausgeprägten Siedlungsachse Kiel -Felde könnte hierdurch ebenfalls gefördert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen12
Nein Stimmen 1
Enthaltungen0

 

 

Zu Kapitel 4.3.2 Schienenverkehr

 

Unter 4 G ist die weitgehende Wiederherstellung der Zweigleisigkeit zwischen dem Bahnhof Kiel –Hassee CITTI-Park und der Lübecker-Chaussee mit aufzunehmen.

 

Begründung:

Der genannte Teilbereich wird im Zuge der Bedienung der Bahnstrecken Kiel-Flensburg und Kiel-Husum jeweils im Halbstundentakt befahren. Dazu kommen bedarfsweise Güterzüge in Richtung Kiel Nordhafen, Suchsdorf und Friedrichsort. Die fehlende Zweigleisigkeit beeinträchtigt die Pünktlichkeitswerte und die Zuverlässigkeit auf diesen Strecken, darüber hinaus wird durch notwendige Kreuzungsaufenthalte die Fahrzeit unnötig verlängert. Unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur kann hier schnell Abhilfe geschaffen werden und der SPNV deutlich attraktiver werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen13
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0

 

 

Zu Kapitel 4.5.2 Solarenergie

Die Fortschreibung des LEP fordert eine Vermeidung von bandartigen Strukturen entlang von Bundesautobahnen und überregionalen Bahnstrecken. Dies soll durch eine gemeindeübergreifende Abstimmung von derartigen Projekten erfolgen.

 

Die Gemeinde Westensee fordert die Aufnahme einer Regelung, dass im Rahmen der Regionalplanung Freiflächenanlagen für Photovoltaik analog zur Regelung im Bereich der Windenergie nur auf dafür geeigneten Standorten zugelassen wird. Parallel soll bereits im LEP namentlich festgelegt werden, welche Bahnstrecken als überregional bedeutend anzusehen sind.

 

Begründung:

Durch eine Abstimmung zwischen Gemeinden lassen sich bandartige Strukturen nicht vermeiden. Hier bedarf es einer Vorgabe auf regionalplanerischer Ebene, um diese Strukturen wirksam zu verhindern.

Um klarzustellen, welche Schienenwege eine überregionale Bedeutung aufweisen, sind diese zu benennen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen12
Nein Stimmen 0
Enthaltungen1

 

 

Kapitel 5.2 Kinder, Jugendliche und Familien

 

Der Hinweis in der Begründung B 1, dass zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Elternbeiträge im gesamten Land auf einen einheitlichen Höchstbetrag für einen Ganztagsplatz zu deckeln sind, ist ersatzlos zu streichen.

 

Begründung:

Der LEP mag als Instrument zur Schaffung einer landesweiten Planungsgrundlage geeignet sein, von den Kommunen eine Sicherstellung und einen Ausbau der Betreuungsplätze zu fordern. Die Finanzierung dieser Angebote ist dagegen nicht Gegenstand eines LEP und die enstprechende Forderung nach Deckelung ist folglich zu streichen.Die Finanzierung der Kinderbetreuung bringt die Kommunen bereits jetzt an bzw. über die Grenzen der Finanzierbarkeit und dies in erster Linie u.a. durch Vorgaben des Landes. Eine Forderung nach einer Deckelung der Elternfinanzierungsbeiträge berührt das Konnexitätsprinzip. Eine auskömmliche Regelung ist hier bislang nicht gefunden und durch das Land wohl auch nicht zu finanzieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen13
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0