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Auszug - Überarbeitung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Ottendorf vom 02.02.2002
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Wortprotokoll |
Die Satzung ist wie folgt zu ergänzen / zu ändern:
§2 (1):
- Der Unterpunkt „bei Straßen ohne Gehwege ein Streifen von 1m am von der Dorfstraße aus gesehen rechten / linken Straßenrand zum Begehen durch Fußgänger“ ist durch den Nachsatz „, dies betrifft nur die Streupflicht“ zu ergänzen.
Nach der Beschließung der Änderung wird der Wegeausschuss in der nächsten Sitzung mit Hilfe einer Begehung die Seite bei den betroffenen Straßen festlegen.
- Es wurde bereits beschlossen, dass der Punkt „begehbarer Seitenstreifen“ entfallen soll.
- Die Vorschläge von Herrn Boller sind nicht zu übernehmen. Aus der Satzung müssen die Punkte - Gräben
- die Hälfte aller Fahrbahnen
- die als Parkplatz für Kfz besonders gekennzeichneten Flächen
- Fußgängerstraßen
- Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen
gestrichen werden.
§2 (2):
Der Heidenberger Weg liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft und ist somit zu streichen.
§3 (4):
Dieser Absatz sollte durch die Formulierung
„Erlaubt ist dabei das fachgerechte und sparsame Streuen von Sole oder Feuchtsalz mit einem Solegehalt von mindestens 30%. Die Verwendung von Trockensalz oder sonstigen auftauenden Stoffen sollte vermieden werden.“ ergänzt werden.
Beschlussempfehlung:
Die oben genannten Änderungen / Ergänzungen werden in die Satzung eingefügt.
Abstimmungsergebnis: StV: 4 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung